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          Hier können Sie sich das Anmeldeformular 
            herunterladen: 
             
            anmeldeformular.doc 
            [26 KB]  
            allgemeinegeschaeftsbedingungencs.doc 
            [39 KB]  
             
            Bitte ausgefüllt an Consulting&Seminare zurücksenden 
            oder per Fax. Weiterhin bitten wir Sie die u.a. Geschäfts- und 
            Teilnahmebedinungen zu beachten. 
            
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          Die Anmeldungen die über Seminarboerse.de“ 
            zustande kommen 	sind verbindlich.  
            	Der Vertrag zwischen Consulting & Seminare, nachfolgend C&S 
            	genannt, und dem/der VertragspartnerInnen kommt zustande mit 	Bestätigung 
            / Rechnung der zugegangenen Anmeldung. 
            
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                Der 
                  Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem 			jeweiligen 
                  Seminar. | 
               
               
                  | 
                C&S 
                  behält sich vor, die Interessen der VertragspartnerInnen 
                  		nicht 	unangemessen zu benachteiligendem Umfang und 
                  			einzelne Lehrinhalte an die Bedürfnisse der 
                  					VertragspartnerInnen anzupassen. | 
               
               
                  | 
                C&S 
                  behält sich vor, Terminänderungen, Wechsel des 			Unterrichtsortes 
                  	/ der Räumlichkeiten, insbesondere 			innerhalb 
                  des Gebäudes, ohne Zustimmung der 				VertragspartnerInnen 
                  vorzunehmen.  | 
               
               
                  | 
                Regelmäßige 
                  Teilnahme am Unterricht sowie gewissenhafte 		Ausführung 
                  eventueller Hausaufgaben sind Voraussetzungen 		für 
                  ein erfolgreiches Seminar. | 
               
             
             
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                Die 
                  Anmeldung zu einem Seminar kann bis 30 Kalendertage vor Seminarbeginn 
                  kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt / Widerruf 
                  bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt / Widerruf 
                  bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn, wird für den entstehenden 
                  Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 40 € 
                  erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung 
                  fällig wird. Erfolgt der Rücktritt / Widerruf bis 
                  8 Kalendertage vor Seminarbeginn, wird eine Rücktrittsgebühr 
                  von 50% der Seminargebühr erhoben, die mit Erhalt der Rücktritts- 
                  bestätigung fällig wird. | 
               
               
                  | 
                Erfolgt 
                  der Rücktritt /Widerruf unter 8 Kalendertagen vor Seminarbeginn, 
                  wird die volle Seminargebühr erhoben, die mit Erhalt der 
                  Rücktrittsbestätigung fällig wird. | 
               
             
             
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                Die 
                  Nichtteilnahme an einem Seminar oder Teilen davon entbindet 
                  nur dann von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der 
                  Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte 
                  Aufwendungen werden erstattet. | 
               
               
                  | 
                Die 
                  Seminargebühr ist 8 Kalendertage vor Seminarantritt zu 
                  entrichten, spätestens am 1. Seminartag in bar zu zahlen. | 
               
               
                  | 
                Ist 
                  eine monatliche Ratenzahlung vereinbart, so sind die fälligen 
                  Monatsraten jeweils bis zum 3.Werktag des jeweiligen Kalendermonats 
                  fällig. Kommt der Vertragspartner mit einer Rate mehr als 
                  vierzehn Kalendertage in Verzug, wird die Restzahlung der Seminargebühr 
                  sofort fällig. Die letzte Rate muss vor Seminarbeginn auf 
                  dem Bankkonto von C&S eingegangen sein, spätestens 
                  am 1.Seminartag in bar zu zahlen. | 
               
               
                  | 
                Muss 
                  ein Seminar seitens C&S abgesagt werden, werden bereits 
                  entrichtete Gebühren vollständig erstattet. C&S 
                  wird die Vertragspartner über den Ausfall des Seminars 
                  informieren. | 
               
               
                   | 
                Der/die 
                  VertragspartnerInnen, sein gesetzlicher Vertreter oder Bürge 
                  verpflichtet sich für die gesamte Dauer des Seminars. | 
               
               
                   | 
                Fernbleiben, 
                  wegen Krankheit oder vorübergehender Ausfall des Lehrpersonals 
                  sowie Betriebsstörungen berechtigen nicht zum Abzug von 
                  Gebühren. Die Ferien richten sich i.d.R. nach den gültigen 
                  Schulferien des Landes NRW.  | 
               
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          Dem/der VertragspartnerInnen wird 
            hiermit bekannt gegeben, dass C&S personenbezogene Daten in automatisierten 
            Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung und Verarbeitung 
            nicht an Dritte weiter gegeben werden. 
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                   | 
                C&S 
                  haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere 
                  für solche, die durch Unfälle in den Schulungsräumen 
                  und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume 
                  mitgebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, 
                  entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober 
                  Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit 
                  seitens C&S oder bei jeglicher Fahrlässigkeit eines 
                  anderen Erfüllungsgehilfen haftet C&S nur für 
                  den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung 
                  gilt nicht für Personenschäden. | 
               
               
                   | 
                Die 
                  VertragspartnerInnen verpflichten sich, Störungen des Unterrichts 
                  zu unterlassen, die Räumlichkeiten, Geräte und Einrichtungen 
                  pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der verantwortlichen 
                  Lehrpersonen von C&S nachzukommen.  | 
               
               
                   | 
                Wer 
                  gegen die Pflichten verstößt, kann teilweise oder 
                  ganz vom Unterricht ausgeschlossen werden.  | 
               
               
                   | 
                Für 
                  Schäden die von den VertragspartnerInnen verursacht werden, 
                  werden diese von C&S in Haftung genommen und evtl. Regressansprüche 
                  an die VertragspartnerInnen werden geltend gemacht. Eine Minderung 
                  der Gebühren tritt in diesem Falle nicht ein. Evtl. Schadensansprüche 
                  der VertragspartnerInnen entfallen.  | 
               
             
             
               | 
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                   | 
                Ergänzungen, 
                  Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie 
                  einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit 
                  unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für 
                  die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. | 
               
               
                   | 
                Die 
                  Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die 
                  Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame 
                  Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, 
                  die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten 
                  kommen. | 
               
              | 
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          Gerichtsstand für alle Streitigkeiten 
            ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen 
            des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen 
            sind. C&S ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem 
            Sitz zu verklagen.
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          Mit der Anmeldung zum Seminar erkennt 
            der/die VertragspartnerInnen die o.g. Geschäfts- und Teilnahmebedingungen 
            an. 
             
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