 |
 |
 |
 |
 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
Hier können Sie sich das Anmeldeformular
herunterladen:
anmeldeformular.doc
[26 KB]
allgemeinegeschaeftsbedingungencs.doc
[39 KB]
Bitte ausgefüllt an Consulting&Seminare zurücksenden
oder per Fax. Weiterhin bitten wir Sie die u.a. Geschäfts- und
Teilnahmebedinungen zu beachten.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Anmeldungen die über Seminarboerse.de“
zustande kommen sind verbindlich.
Der Vertrag zwischen Consulting & Seminare, nachfolgend C&S
genannt, und dem/der VertragspartnerInnen kommt zustande mit Bestätigung
/ Rechnung der zugegangenen Anmeldung.
|
|
|
|
|
|
 |
Der
Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen
Seminar. |
 |
C&S
behält sich vor, die Interessen der VertragspartnerInnen
nicht unangemessen zu benachteiligendem Umfang und
einzelne Lehrinhalte an die Bedürfnisse der
VertragspartnerInnen anzupassen. |
 |
C&S
behält sich vor, Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes
/ der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb
des Gebäudes, ohne Zustimmung der VertragspartnerInnen
vorzunehmen. |
 |
Regelmäßige
Teilnahme am Unterricht sowie gewissenhafte Ausführung
eventueller Hausaufgaben sind Voraussetzungen für
ein erfolgreiches Seminar. |
|
|
|
|
|
|
 |
Die
Anmeldung zu einem Seminar kann bis 30 Kalendertage vor Seminarbeginn
kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt / Widerruf
bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt / Widerruf
bis 14 Kalendertage vor Seminarbeginn, wird für den entstehenden
Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 40 €
erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung
fällig wird. Erfolgt der Rücktritt / Widerruf bis
8 Kalendertage vor Seminarbeginn, wird eine Rücktrittsgebühr
von 50% der Seminargebühr erhoben, die mit Erhalt der Rücktritts-
bestätigung fällig wird. |
 |
Erfolgt
der Rücktritt /Widerruf unter 8 Kalendertagen vor Seminarbeginn,
wird die volle Seminargebühr erhoben, die mit Erhalt der
Rücktrittsbestätigung fällig wird. |
|
|
|
|
|
|
 |
Die
Nichtteilnahme an einem Seminar oder Teilen davon entbindet
nur dann von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der
Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte
Aufwendungen werden erstattet. |
 |
Die
Seminargebühr ist 8 Kalendertage vor Seminarantritt zu
entrichten, spätestens am 1. Seminartag in bar zu zahlen. |
 |
Ist
eine monatliche Ratenzahlung vereinbart, so sind die fälligen
Monatsraten jeweils bis zum 3.Werktag des jeweiligen Kalendermonats
fällig. Kommt der Vertragspartner mit einer Rate mehr als
vierzehn Kalendertage in Verzug, wird die Restzahlung der Seminargebühr
sofort fällig. Die letzte Rate muss vor Seminarbeginn auf
dem Bankkonto von C&S eingegangen sein, spätestens
am 1.Seminartag in bar zu zahlen. |
 |
Muss
ein Seminar seitens C&S abgesagt werden, werden bereits
entrichtete Gebühren vollständig erstattet. C&S
wird die Vertragspartner über den Ausfall des Seminars
informieren. |
 |
Der/die
VertragspartnerInnen, sein gesetzlicher Vertreter oder Bürge
verpflichtet sich für die gesamte Dauer des Seminars. |
 |
Fernbleiben,
wegen Krankheit oder vorübergehender Ausfall des Lehrpersonals
sowie Betriebsstörungen berechtigen nicht zum Abzug von
Gebühren. Die Ferien richten sich i.d.R. nach den gültigen
Schulferien des Landes NRW. |
|
|
|
|
|
|
Dem/der VertragspartnerInnen wird
hiermit bekannt gegeben, dass C&S personenbezogene Daten in automatisierten
Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung und Verarbeitung
nicht an Dritte weiter gegeben werden.
|
|
|
|
|
|
 |
C&S
haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere
für solche, die durch Unfälle in den Schulungsräumen
und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume
mitgebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände,
entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit
seitens C&S oder bei jeglicher Fahrlässigkeit eines
anderen Erfüllungsgehilfen haftet C&S nur für
den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Personenschäden. |
 |
Die
VertragspartnerInnen verpflichten sich, Störungen des Unterrichts
zu unterlassen, die Räumlichkeiten, Geräte und Einrichtungen
pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der verantwortlichen
Lehrpersonen von C&S nachzukommen. |
 |
Wer
gegen die Pflichten verstößt, kann teilweise oder
ganz vom Unterricht ausgeschlossen werden. |
 |
Für
Schäden die von den VertragspartnerInnen verursacht werden,
werden diese von C&S in Haftung genommen und evtl. Regressansprüche
an die VertragspartnerInnen werden geltend gemacht. Eine Minderung
der Gebühren tritt in diesem Falle nicht ein. Evtl. Schadensansprüche
der VertragspartnerInnen entfallen. |
|
|
|
|
|
|
 |
Ergänzungen,
Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie
einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für
die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. |
 |
Die
Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame
Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen,
die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten
kommen. |
|
|
|
|
|
|
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen
sind. C&S ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem
Sitz zu verklagen.
|
|
|
|
|
|
Mit der Anmeldung zum Seminar erkennt
der/die VertragspartnerInnen die o.g. Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
an.
|
|
 |